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DIETRICH DIEDERICHS-GOTTSCHALK

Die protestantischen Schriftaltäre des 16. und 17. Jahrhunderts in Nordwestdeutschland

Eine kirchen- und kunstgeschichtliche Untersuchung zu einer Sonderform liturgischer Ausstattung in der Epoche der Konfessionalisierung.

Mit ca.100 Farbaufnahmen von Ulrich Ahrensmeier.

Verlag Schnell und Steiner – Regensburg 2005. ISBN 3-7954-1762-7 49,90 EUR

Es gehört zu den großen historischen Irrtümern, daß sich mit der „Reformation“ eine in sich auch inhaltlich folgerichtige Entwicklung angebahnt habe, hinter der aber in Wahrheit heute kaum noch die tatsächlich überhaupt bewegenden Fragen wahrgenommen würden. Und selbst der zu Beginn des 20. Jahrhunderts erarbeitete Forschungsertrag – stellvertretend sei nur an Karl Holl und seinen Aufsatzband „Luther“ von 1932 erinnert – ist längst aus der Geschichtsschreibung ausgeblendet, aber damit auch die theologiegeschichtlichen Zusammenhänge und „weit vor Luther“ (so Jochen Klepper am 3. Oktober 1933 in seinem Tagebuch) verlorengegangen. Noch bevor nämlich Zwingli in Zürich mit dem „Reformieren“ begann, hatte Luther trotz aller persönlichen Gefährdung die Wartburg verlassen, um dem Treiben und Bilderstürmen der „Zwickauer Propheten“ in Wittenberg entgegenzutreten. Melanchthon hatte sich den Tumulten mit dem Rückzug in seinen akademischen Elfenbeinturm entzogen. Luther hingegen stellte sich der Situation und hielt auf der Kanzel der Stadtkirche seine täglichen Predigten vom Sonntag „Invokavit“ (d. 9. März 1522) an und stellte mit diesem allein auch darin gebotenen „evangelischen Wort“ binnen Kurzem die kirchliche (und insbesondere die gottesdienstliche) Ordnung wieder her. Denn den „Mißbrauch“ beseitigte man eben nicht, indem man die mißbrauchten Gegenstände vernichtete; oder wie Luther auch bei der Visitation in Orlamünde, wo sich besonders „berufene Laien“ ermächtigt fühlten, Karlstadt (Andreas Bodenstein, auch einer der geistigen Unruhestifter) auf eine Pfarrstelle setzen zu dürfen, parierte, als ein Schuster Luther entgegenhielt, „daß ein Kruzifix an der Wand Abgötterei und darum auch der armen Menschen großer Schaden sei“; und darauf Luther: „so muß du auch des Mißbrauchs wegen die Weiber umbringen und den Wein verschütten…“

Das rechte Gottesverhältnis war eben nie mit äußerlichen Ersatzhandlungen zu beweisen, sondern so nur allenfalls – und trotz noch so vollmundiger Deklamationen – um seinen verpflichtenden Sinn gebracht. – In Straßburg wurden so im Zuge der „Reformation“ fast 90 % aller geistlichen Bildwerke gezielt vernichtet (dazu 2001 die Ausstellung im Musée de Oeuvre Notre Dame). Und nun erst recht wie in der nordwestdeutschen Landschaft: „Nahezu der gesamte Bestand an vorreformatorischer kirchlicher Kunst wurde zerstört“, so lesen wir beim Autor (31); und wie sollte dieser Verlust auch schon jemals noch wieder kompensiert und der nun einsetzende und alles verschlingen wollende Sog eines gestalterischen Vakuums verhindert werden; oder noch genauer: …denn was bliebe da schon von der Erkennbarkeit des gottesdienstlichen, aber damit dann, und auch darin nicht weniger verpflichtenden eigenen und persönlichen Lebens, wenn eben nur noch, aber dann auch welcherlei „Bilder und Gestalten ohne (jeglichen) Bezug auf alles Geschichtliche (schlechthin) zur Belehrung und Ermunterung“ zugelassen werden sollten; wenn….

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